Über uns

WIR STELLEN UNS VOR

Unser Club gehört mit zu den größten Vereinen der Hansestadt Anklam.

Fußball ist die beliebteste Sportart der Welt. Die FIFA schätzt, dass weltweit atemberaubende 265 Millionen Männer und Frauen Fußball spielen – Tendenz dank der zunehmenden Popularität steigend.

In unserer Heimatstadt hat Fußball eine lange Tradition: Bereits 1919 wurde im damaligen Anklamer Turnverein aktiv gekickt. Unter dem Namen Vorpommerscher Fußballclub (VFC) hat sich unser Verein im Jahr 2008 gegründet.

12 Mannschaften

9 Nachwuchs | 3 Herren

Vereinsfarben

Tradition

Über 300 Mitglieder

Landesfußballverband MV

Fußballverband Vorpommern-Greifswald

Mehr als nur Fußball

Verantwortung

Unsere Mitglieder, Trainer und Fans sind Teil der Gesellschaft und somit auch von gesellschaftlichen Veränderungen in politischen, kulturellen und sozialen Bereichen betroffen. Wir stellen uns dieser gesellschaftlichen Verantwortung und treten über den sportlichen Bereich hinaus für die Interessen unserer Mitglieder, Trainer, Fans und Ehrenamtlichen ein.

Jugendarbeit

Für uns steht die Jugend- und Präventionsarbeit im Verein an erster Stelle. Wir möchten mit unserer Arbeit den Kindern und Jugendlichen eine Perspektive sportlich, als auch gesellschaftlich aufzeigen und anbieten, darum sind bei uns Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus anderen Herkunftsländern fester Bestandteil der Vereinsarbeit. Im Rahmen dieser Arbeit möchten wir die Jugend im Verein und im Territorium halten. Wir wollen unseren Sportler nicht nur Spaß am Sport vermitteln, sondern außerdem unseren Beitrag zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung leisten.

Unsere Werte
Unser Verein steht für ehrlichen Sport und klaren Bekenntnissen zu elementaren Grundwerten. Dies ermöglicht eine Identifikation mit dem Verein unabhängig von etwaigem sportlichem Erfolg. Toleranz und Respekt im gegenseitigen Miteinander sind wichtige Eckpfeiler unseres Vereins. Jeder Einzelne soll sein Handeln ständig selbstkritisch prüfen und sich seiner Verantwortung für andere bewusst sein. Die Vorbildfunktion gerade für Kinder und Jugendliche muss jedem bewusst sein und soll stets aktiv vorgelebt werden.
Kinderschutzkonzept
  Konzept Kinderschutz des VFC Anklam Im Nachwuchs des VFC Anklam (nachfolgend: “VFC“ genannt) mit seinen Kinder- und Jugendmannschaften steht die optimale Entwicklung der Spieler im Vordergrund. Aufgrund dessen engagiert sich der VFC mit Unterstützung des Landesfussballverbandes Mecklenburg-Vorpommern für das Wohl und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein. Im Bewusstsein unserer gesellschaftlichen Verantwortung haben wir entsprechend dem Kinderschutzleitfaden des DFB ein Konzept zur Abwendung von Gefahren von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Dieses beinhaltet folgende präventiven Maßnahmen: 1. Benennung eines festen Ansprechpartners im Verein Der VFC ernennt Frau Wachalski als Ansprechpartner (Anlaufstelle) innerhalb unseres Vereins mit folgenden Aufgaben im Krisenfall:  Ansprechpartner bei Beschwerden und Vorfällen  Erste Prüfung des Vorfalls und unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Vorstand  Weitervermittlung an die Anlaufstellen des Landesverbandes oder dessen Kooperationspartner (z.B. Kinderschutzbund) Der Ansprechpartner wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Vorstand einen Vorschlag für die konkrete Festlegung seiner Aufgaben und der Handlungsabläufe im Falle einer Beschwerde oder eines Vorfalls zu erarbeiten. Über den Vorschlag hat der Vorstand zu beschließen. 2. Einrichtung einer externen Anlaufstelle Der Kinderschutzbeauftragte pflegt ein kooperatives Netzwerk mit externen, unabhängigen, lokalen, regionalen oder überregionalen Anlaufstellen (Kontaktstelle des Kinderschutzbundes MV). Dazu gehört unter anderem die Abteilung für Gesellschaftliche Verantwortung/Mobile Beratung im Sport und Prävention des LFV M-V. 3. Entwicklung eines Verhaltenskodexes für alle ehrenamtlich tätigen Trainer/innen und Helfer/innen im Nachwuchs Der Verhaltenskodex (Anlage I) und die Verhaltensregeln (Anlage II) zum Kindeswohl im VFC sind von allen im Nachwuchs tätigen Ehrenamtler/innen zu unterzeichnen. 4. Regelmäßige Schulung Alle im Nachwuchs tätigen Ehrenamtler/innen werden bis 2025 zum Thema Kinderschutz intern (Schulung vor Ort) oder extern (monatliche Online-Seminare des LFV) geschult. Die Schulung vor Ort kann über den Landesfußballverband angefordert werden. Ansprechpartner hierzu ist der Vereinsberater des FV NVP/Rügen. 5. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Bis Saisonbeginn 2026/2027 sollte von jedem ehrenamtlich tätigen Trainer/innen und Helfer/innen im Nachwuchsbereich des VFC ein erweitertes Führungszeugnis beantragt und beim Vorstand als Kopie hinterlegt werden. Dazu hat der Beantragende die Möglichkeit beim Verein ein Formblatt für eine kostenfreie Beantragung eines Führungszeugnisses zu erhalten. Erster Ansprechpartner im VFC Anklam: Reinhard Lüdemann Mobil: 0160 90724298. Interventionsleitlinie Kinderschutz 1. Zielsetzung Diese Interventionsleitlinie dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, Vernachlässigung sowie allen Formen von Grenzverletzungen. Sie regelt das Vorgehen bei Verdachtsfällen und stellt sicher, dass Hinweise professionell, vertraulich und konsequent bearbeitet werden. 2. Grundsätze  Das Wohl des Kindes hat oberste Priorität.  Jeder Verdacht wird ernst genommen.  BetroƯene werden geschützt und unterstützt.  Beschuldigte Personen werden fair behandelt.  Datenschutz und Vertraulichkeit werden gewährleistet.  Es erfolgt keine eigenständige Ermittlungsarbeit durch Mitarbeitende oder Ehrenamtliche. 3. Anwendungsbereich Die Leitlinie gilt für:  hauptamtliche Mitarbeitende  ehrenamtliche Mitarbeitende  Trainerinnen und Trainer  Betreuende  Funktionsträgerinnen und Funktionsträger  externe Dienstleistende im Auftrag der Organisation 4. Meldepflicht bei Verdachtsfällen Jede Person, die  eine Grenzverletzung beobachtet,  einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hat,  eine OƯenbarung eines Kindes erhält oder  Informationen über mögliches Fehlverhalten erhält, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Kinderschutzbeauftragten bzw. dem Kinderschutzbeauftragten zu melden. 5. Interventionsablauf Stufe 1: Wahrnehmung  Beobachtungen sachlich dokumentieren.  Datum, Uhrzeit, Beteiligte und konkrete Aussagen festhalten.  Keine Bewertung oder Interpretation. Stufe 2: Meldung Meldung an:  Kinderschutzbeauftragte Person (SteƯi Wachalski – Tel. 0162 1390502)  Stellvertretung (Reinhard Lüdemann – Tel. 0160 90724298)  Geschäftsführung/Vorstand (sofern erforderlich) Bei akuter Gefahr:  Polizei  Rettungsdienst  Jugendamt unverzüglich informieren. Stufe 3: Ersteinschätzung Die Kinderschutzbeauftragten:  prüfen die vorliegenden Informationen,  bewerten die Dringlichkeit,  entscheiden über weitere Maßnahmen,  ziehen bei Bedarf externe Fachberatung hinzu. Stufe 4: Schutzmaßnahmen Mögliche Maßnahmen:  Trennung von BetroƯenen und beschuldigter Person  Anpassung von Betreuungs- oder Trainingssituationen  Begleitung durch Vertrauenspersonen  Einbindung der Sorgeberechtigten (soweit dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht) Stufe 5: Externe Beratung Bei gewichtigen Anhaltspunkten erfolgt die Einbindung von:  Fachberatungsstellen  Jugendamt  Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII  Polizei bei Verdacht auf Straftaten Stufe 6: Entscheidung und Nachsorge  Maßnahmen werden dokumentiert.  BetroƯene erhalten Unterstützung.  Beteiligte werden informiert, soweit rechtlich zulässig.  Nachbereitung und Evaluation des Falls erfolgen. 6. Verhalten bei OƯenbarungen von Kindern Wenn ein Kind von Gewalt oder Missbrauch berichtet: Zuhören  Ruhe bewahren.  Glauben schenken.  Nicht drängen. Vermeiden  keine Versprechungen absoluter Geheimhaltung  keine suggestiven Fragen  keine eigenen Ermittlungen Sagen  „Danke, dass du mir das erzählt hast.“  „Du hast richtig gehandelt.“  „Ich werde Hilfe organisieren.“ 7. Dokumentation Jeder Verdachtsfall wird dokumentiert:  Datum und Uhrzeit  beteiligte Personen  Beobachtungen  Wortlaut von Aussagen  eingeleitete Maßnahmen  weitere Schritte Die Dokumentation wird vertraulich aufbewahrt. 8. Zuständigkeiten Kinderschutzbeauftragte/r Aufgaben:  Annahme von Meldungen  Koordination des Verfahrens  Kontakt zu Fachberatungsstellen  Dokumentation  Präventionsarbeit Vorstand/Geschäftsführung Aufgaben:  Sicherstellung der Umsetzung  Ressourcenbereitstellung  Entscheidung über vereins- oder organisationsrechtliche Maßnahmen 9. Akute Gefährdung Bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben:  Schutz des Kindes sicherstellen.  Notruf 110 bzw. 112 verständigen.  Jugendamt informieren.  Kinderschutzbeauftragte benachrichtigen.  Dokumentation erstellen. 10. Qualitätssicherung  jährliche Überprüfung der Leitlinie  regelmäßige Schulungen  Fortbildungen für Mitarbeitende  Evaluation von Vorfällen und Verfahren Anlage 1 – Verhaltensampel Kinderschutz Zweck Die Verhaltensampel unterstützt Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Übungsleitende dabei,  Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen,  professionelles Verhalten zu reflektieren,  Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu gewinnen,  Risiken für Kindeswohlgefährdungen zu minimieren. 밄 Grüner Bereich – Pädagogisch angemessenes Verhalten Situation Angemessenes Verhalten Begrüßung Händeschütteln oder andere vereinbarte Begrüßungsformen Hilfestellung im Sport Ankündigen und Erklären der Berührung vor der Durchführung Kommunikation Respektvoll, wertschätzend und altersgerecht Fahrten Transparente Organisation mit Zustimmung der Eltern Einzelgespräche In einsehbaren Räumen oder bei geöƯneter Tür 밃 Gelber Bereich – Kritische Situationen Situation Kritisches Verhalten Kommunikation Ironische oder abwertende Bemerkungen Digitale Medien Private Chats außerhalb dienstlicher Notwendigkeiten Nähe und Distanz Wiederholte Bevorzugung einzelner Kinder Betreuung Alleinsein mit Kindern ohne nachvollziehbaren Grund Umkleiden Unangekündigtes Betreten der Umkleideräume Erforderliche Reaktion:  Ansprechen  Reflektieren  Dokumentieren  Gegebenenfalls Information der Kinderschutzbeauftragten 꾂 Roter Bereich – Unzulässiges Verhalten Situation Unzulässiges Verhalten Körperkontakt Körperliche Gewalt oder Zwang Kommunikation Sexuelle Anspielungen oder diskriminierende Äußerungen Digitale Medien Versenden unangemessener Bilder oder Nachrichten Betreuung Geheimhaltungsabsprachen mit Kindern Sexualisierte Gewalt Jede Form sexueller Handlung oder Kontaktanbahnung Erforderliche Reaktion:  Sofortiges Eingreifen  Schutz des Kindes  Meldung gemäß Interventionsleitlinie  Dokumentation  Einschaltung externer Stellen bei Bedarf Kinderschutzkonzept

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Dann schau doch einfach beim Training unserer Mannschaft im Werner-Seelenbinder-Stadion vorbei oder melde dich via Kontaktformular.