Konzept Kinderschutz des VFC Anklam
Im Nachwuchs des VFC Anklam (nachfolgend: “VFC“ genannt) mit seinen Kinder- und Jugendmannschaften steht die
optimale Entwicklung der Spieler im Vordergrund.
Aufgrund dessen engagiert sich der VFC mit Unterstützung des Landesfussballverbandes
Mecklenburg-Vorpommern für das Wohl und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein.
Im Bewusstsein unserer gesellschaftlichen Verantwortung haben wir entsprechend dem
Kinderschutzleitfaden des DFB ein Konzept zur Abwendung von Gefahren von Kindern und Jugendlichen erarbeitet.
Dieses beinhaltet folgende präventiven Maßnahmen:
1. Benennung eines festen Ansprechpartners im Verein
Der VFC ernennt Frau Wachalski als Ansprechpartner (Anlaufstelle) innerhalb unseres Vereins mit folgenden Aufgaben
im Krisenfall:
Ansprechpartner bei Beschwerden und Vorfällen
Erste Prüfung des Vorfalls und unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Vorstand
Weitervermittlung an die Anlaufstellen des Landesverbandes oder dessen
Kooperationspartner (z.B. Kinderschutzbund)
Der Ansprechpartner wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Vorstand einen Vorschlag für die konkrete
Festlegung seiner Aufgaben und der Handlungsabläufe im Falle einer Beschwerde oder eines Vorfalls zu
erarbeiten. Über den Vorschlag hat der Vorstand zu beschließen.
2. Einrichtung einer externen Anlaufstelle
Der Kinderschutzbeauftragte pflegt ein kooperatives Netzwerk mit externen, unabhängigen, lokalen,
regionalen oder überregionalen Anlaufstellen (Kontaktstelle des Kinderschutzbundes MV).
Dazu gehört unter anderem die Abteilung für Gesellschaftliche Verantwortung/Mobile
Beratung im Sport und Prävention des LFV M-V.
3. Entwicklung eines Verhaltenskodexes für alle ehrenamtlich tätigen Trainer/innen
und Helfer/innen im Nachwuchs
Der Verhaltenskodex (Anlage I) und die Verhaltensregeln (Anlage II) zum Kindeswohl im VFC sind von allen
im Nachwuchs tätigen Ehrenamtler/innen zu unterzeichnen.
4. Regelmäßige Schulung
Alle im Nachwuchs tätigen Ehrenamtler/innen werden bis 2025 zum Thema
Kinderschutz intern (Schulung vor Ort) oder extern (monatliche Online-Seminare des LFV) geschult.
Die Schulung vor Ort kann über den Landesfußballverband angefordert werden. Ansprechpartner hierzu ist
der Vereinsberater des FV NVP/Rügen.
5. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Bis Saisonbeginn 2026/2027 sollte von jedem ehrenamtlich tätigen Trainer/innen und Helfer/innen im
Nachwuchsbereich des VFC ein erweitertes Führungszeugnis beantragt und beim Vorstand als Kopie
hinterlegt werden.
Dazu hat der Beantragende die Möglichkeit beim Verein ein Formblatt für eine kostenfreie Beantragung
eines Führungszeugnisses zu erhalten.
Erster Ansprechpartner im VFC Anklam: Reinhard Lüdemann
Mobil: 0160 90724298.
Interventionsleitlinie Kinderschutz
1. Zielsetzung
Diese Interventionsleitlinie dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher,
psychischer und sexualisierter Gewalt, Vernachlässigung sowie allen Formen von
Grenzverletzungen. Sie regelt das Vorgehen bei Verdachtsfällen und stellt sicher, dass Hinweise
professionell, vertraulich und konsequent bearbeitet werden.
2. Grundsätze
Das Wohl des Kindes hat oberste Priorität.
Jeder Verdacht wird ernst genommen.
BetroƯene werden geschützt und unterstützt.
Beschuldigte Personen werden fair behandelt.
Datenschutz und Vertraulichkeit werden gewährleistet.
Es erfolgt keine eigenständige Ermittlungsarbeit durch Mitarbeitende oder
Ehrenamtliche.
3. Anwendungsbereich
Die Leitlinie gilt für:
hauptamtliche Mitarbeitende
ehrenamtliche Mitarbeitende
Trainerinnen und Trainer
Betreuende
Funktionsträgerinnen und Funktionsträger
externe Dienstleistende im Auftrag der Organisation
4. Meldepflicht bei Verdachtsfällen
Jede Person, die
eine Grenzverletzung beobachtet,
einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hat,
eine OƯenbarung eines Kindes erhält oder
Informationen über mögliches Fehlverhalten erhält,
ist verpflichtet, dies unverzüglich der Kinderschutzbeauftragten bzw. dem
Kinderschutzbeauftragten zu melden.
5. Interventionsablauf
Stufe 1: Wahrnehmung
Beobachtungen sachlich dokumentieren.
Datum, Uhrzeit, Beteiligte und konkrete Aussagen festhalten.
Keine Bewertung oder Interpretation.
Stufe 2: Meldung
Meldung an:
Kinderschutzbeauftragte Person (SteƯi Wachalski – Tel. 0162 1390502)
Stellvertretung (Reinhard Lüdemann – Tel. 0160 90724298)
Geschäftsführung/Vorstand (sofern erforderlich)
Bei akuter Gefahr:
Polizei
Rettungsdienst
Jugendamt
unverzüglich informieren.
Stufe 3: Ersteinschätzung
Die Kinderschutzbeauftragten:
prüfen die vorliegenden Informationen,
bewerten die Dringlichkeit,
entscheiden über weitere Maßnahmen,
ziehen bei Bedarf externe Fachberatung hinzu.
Stufe 4: Schutzmaßnahmen
Mögliche Maßnahmen:
Trennung von BetroƯenen und beschuldigter Person
Anpassung von Betreuungs- oder Trainingssituationen
Begleitung durch Vertrauenspersonen
Einbindung der Sorgeberechtigten (soweit dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht)
Stufe 5: Externe Beratung
Bei gewichtigen Anhaltspunkten erfolgt die Einbindung von:
Fachberatungsstellen
Jugendamt
Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII
Polizei bei Verdacht auf Straftaten
Stufe 6: Entscheidung und Nachsorge
Maßnahmen werden dokumentiert.
BetroƯene erhalten Unterstützung.
Beteiligte werden informiert, soweit rechtlich zulässig.
Nachbereitung und Evaluation des Falls erfolgen.
6. Verhalten bei OƯenbarungen von Kindern
Wenn ein Kind von Gewalt oder Missbrauch berichtet:
Zuhören
Ruhe bewahren.
Glauben schenken.
Nicht drängen.
Vermeiden
keine Versprechungen absoluter Geheimhaltung
keine suggestiven Fragen
keine eigenen Ermittlungen
Sagen
„Danke, dass du mir das erzählt hast.“
„Du hast richtig gehandelt.“
„Ich werde Hilfe organisieren.“
7. Dokumentation
Jeder Verdachtsfall wird dokumentiert:
Datum und Uhrzeit
beteiligte Personen
Beobachtungen
Wortlaut von Aussagen
eingeleitete Maßnahmen
weitere Schritte
Die Dokumentation wird vertraulich aufbewahrt.
8. Zuständigkeiten
Kinderschutzbeauftragte/r
Aufgaben:
Annahme von Meldungen
Koordination des Verfahrens
Kontakt zu Fachberatungsstellen
Dokumentation
Präventionsarbeit
Vorstand/Geschäftsführung
Aufgaben:
Sicherstellung der Umsetzung
Ressourcenbereitstellung
Entscheidung über vereins- oder organisationsrechtliche Maßnahmen
9. Akute Gefährdung
Bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben:
Schutz des Kindes sicherstellen.
Notruf 110 bzw. 112 verständigen.
Jugendamt informieren.
Kinderschutzbeauftragte benachrichtigen.
Dokumentation erstellen.
10. Qualitätssicherung
jährliche Überprüfung der Leitlinie
regelmäßige Schulungen
Fortbildungen für Mitarbeitende
Evaluation von Vorfällen und Verfahren
Anlage 1 – Verhaltensampel Kinderschutz
Zweck
Die Verhaltensampel unterstützt Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Übungsleitende dabei,
Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen,
professionelles Verhalten zu reflektieren,
Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu gewinnen,
Risiken für Kindeswohlgefährdungen zu minimieren.
밄 Grüner Bereich – Pädagogisch angemessenes Verhalten
Situation Angemessenes Verhalten
Begrüßung Händeschütteln oder andere vereinbarte Begrüßungsformen
Hilfestellung im Sport Ankündigen und Erklären der Berührung vor der Durchführung
Kommunikation Respektvoll, wertschätzend und altersgerecht
Fahrten Transparente Organisation mit Zustimmung der Eltern
Einzelgespräche In einsehbaren Räumen oder bei geöƯneter Tür
밃 Gelber Bereich – Kritische Situationen
Situation Kritisches Verhalten
Kommunikation Ironische oder abwertende Bemerkungen
Digitale Medien Private Chats außerhalb dienstlicher Notwendigkeiten
Nähe und Distanz Wiederholte Bevorzugung einzelner Kinder
Betreuung Alleinsein mit Kindern ohne nachvollziehbaren Grund
Umkleiden Unangekündigtes Betreten der Umkleideräume
Erforderliche Reaktion:
Ansprechen
Reflektieren
Dokumentieren
Gegebenenfalls Information der Kinderschutzbeauftragten
꾂 Roter Bereich – Unzulässiges Verhalten
Situation Unzulässiges Verhalten
Körperkontakt Körperliche Gewalt oder Zwang
Kommunikation Sexuelle Anspielungen oder diskriminierende Äußerungen
Digitale Medien Versenden unangemessener Bilder oder Nachrichten
Betreuung Geheimhaltungsabsprachen mit Kindern
Sexualisierte Gewalt Jede Form sexueller Handlung oder Kontaktanbahnung
Erforderliche Reaktion:
Sofortiges Eingreifen
Schutz des Kindes
Meldung gemäß Interventionsleitlinie
Dokumentation
Einschaltung externer Stellen bei Bedarf
Kinderschutzkonzept